Gesetzbuch von Ytheldin

  • Das Gesetzbuch von Ytheldin


    Allgemeines:

    1. Die Serverregeln haben weiterhin Gültigkeit.

    2. Ab dem Rang Ritter darf Ytheldin von jedem betreten werden.

    3. PVP ist in Ytheldin grundsätzlich nicht gestattet.

    4. Das Ausnutzen von Schlupflöchern und nicht genau definierten Regeln ist verboten und wird je nach Situation von der Fürstin bestraft.

    5. Das Betreten von Bauwerken im Fürstentum ist grundsätzlich gestattet, Ausnahmen hiervon sind: Wohngebäude der Bewohner und Bereiche, die klar als off limits gekennzeichnet werden.

    6. Dem Wort der Fürstin ist Folge zu leisten.

    7. Der Fürstin ist es vorbehalten Gesetze in Ytheldin zu verändern oder hinzuzufügen

    8. Jeder Spieler kann sich als Bewohner von Ytheldin bewerben - egal welchen Rang er hat. Eine Bewerbung muss bei der Fürstin direkt erfolgen.


    Bauwerke und Farmen

    1. Von den Bewohnern geplante große Bauwerke sind mit der Fürstin abzusprechen, was den Baustil und Standort angeht.

    2. Das Fürstentum wird sich von dem derzeitig bestehenden Hauptort nicht mehr in Richtung Süden ausbreiten.

    3. Jegliche Farmen und Felder innerhalb der Grenzen von Ytheldin stehen den Bewohnern zur freien Benutzung zur Verfügung. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass der nächste Besucher der Farm sie wieder in funktionierendem Zustand vorfindet.


    Allianzen

    1. Die Allianzpartner von Ytheldin haben das Recht, im Hauptort von Ytheldin eine Botschaft zu errichten.

    2. Für Allianzpartner gelten keine Zutrittsverbote.



    Fürstin: Lyndis89

    Derzeitige Bewohner: Tayrya

    Ich freue mich über weitere Bewerbungen ;)



    Offizielle Allianzpartner: Niemand mehr unter den aktiven Spielern - wenn ich wen vergessen habe, schreibt mir und Schande über mein Haupt!

    Inaktive Allianzen: Saysi, Wolfsmilan, Styx (Er hat als Einziger das Recht auf PvP in den Grenzen des Fürstentums)